War es früher der Porsche vor der Garage, ist jetzt die Wärmepumpe im Vorgarten das neue Statussymbol. Auf Bayrisch: Wer ko der ko. Grünsein muss man sich halt auch leisten können. Aber gerade ältere Eigentümer und Vermieter mit geringer Mietrendite können sich eine Wärmepumpe, die trotz Förderung mehr als das Doppelte einer konventionellen Öl- oder Gasheizung kosten kann, häufig nicht leisten. Daher ist es zwar gut, dass die Bundesregierung das von Anfang an umstrittene Heizungsgesetz wieder abschaffen wird. Aber: Wurde zu Habeck‘s Zeiten noch mit offenem Visier gekämpft, kommt für Vermieter jetzt der Dolchstoß von hinten. Denn am 28.4.2026 haben sich die Koalitionäre nun über eine Kostenbremse im Rahmen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) geeinigt. Wieder einmal leider zu Lasten der Vermieter: Zwar können Eigentümer künftig frei wählen, ob sie weiterhin Öl- oder Gasheizungen einbauen, allerdings gilt bei diesen Heizungen ab 1.1.2029 eine verpflichtende Biotreppe mit steigendem Anteil erneuerbarer Brennstoffe. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollen in den ersten 3 Stufen jeweils hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.
Darüber hinaus sollen ab dem 1.1.2028 sowohl die CO₂-Kosten als auch die Gasnetzentgelte pauschal je zur Hälfte von Mietern und Vermietern getragen werden. Mieter, die sich selbst versorgen, z.B. bei Einfamilienhäusern oder Gasetagenheizungen sollen einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrem Vermieter erhalten.
Stellungnahme: Durch die vorgesehenen Regelungen werden verbrauchsabhängige Heizkosten, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, entgegen den Grundsätzen des Verursacherprinzips auf den Vermieter verlagert. Im Klartext: Je mehr der Mieter heizt, desto mehr muss der Vermieter bezahlen. Der Staat selbst verpflichtet die Vermieter über die Biotreppe zur Verwendung von teurem Biogas, was zu erheblichen Mehrkosten führen wird. Er ist damit selbst der Kostentreiber und legt diese Mehrkosten nun zu 50 % auf die Vermieter um. Durch die geplante Kostenbeteiligung wird über das Hintertürchen eine Zusatzabgabe des Vermieters zur Erfüllung klimapolitischer Ziele eingeführt. Auch die pauschale Beteiligung der Eigentümer an den CO₂-Kosten sowie an den Gasnetzentgelten verstößt eklatant gegen das Verursacherprinzip.
Hinzu kommt, dass auch der Europäische Emissionshandel ab 2028 zu einer erheblichen Erhöhung des jetzt noch gedeckelten CO₂-Preises führen wird, sich die Gasnetzkosten durch immer weniger Abnehmer für den Einzelnen deutlich erhöhen werden und dadurch auch die Eigentümer teures Biogas bezahlen sollen. Fazit: Vermieter werden auf einem Teil der Heizkosten dauerhaft sitzen bleiben. Dass Mieter beim Einbau einer Wärmepumpe wegen der zulässigen Umlage der höheren Anfangsinvestitionen schon von Anfang an mehr Miete hätten bezahlen müssen, wurde dabei offenbar „vergessen“. Also: Neben
technischen Aspekten muss auch die geplante Kostenbeteiligung bei der Entscheidung für eine bestimmte Heizung mit einbezogen werden. „In dubio pro reo“ - im Zweifel für den
Angeklagten heißt es im Strafrecht. Im Mietrecht - wie wir alle wissen - im Zweifel für den Mieter. Dass der Heizkeller jetzt wieder reine Privatsache ist – wie der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU Jens Spahn freudig verkündet hat. Darauf sollte niemand blind vertrauen.
Rechtsanwalt Rudolf Stürzer
Vorsitzender Haus + Grund München
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| ISBN: | 978-3-648-19119-4 |
| Auflage: | 11. Auflage 2025 |
| Umfang: | 350 Seiten |
| Einband: | Broschur |
€ 32,70 zzgl. MwSt.